Karin Kutz
Steuerberaterin
Fachberaterin für
Internationales Steuerrecht
Fachberaterin für
Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
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Diesen Monat startet die 3. Phase der Überbrückungshilfe für die Monate Januar bis Juni 2021. Die Laufzeit des Programms wird auf insgesamt 6 Monate verlängert, die maximalen Förderbeträge werden erhöht und der Kreis der Antragsberechtigten wird ausgedehnt.
So funktioniert die Förderung:
Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. € im Jahr 2020 können die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen, wenn sie:
im Jahr 2020
im Jahr 2021:
Als direkt betroffen gelten alle Unternehmen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen ihres Geschäftsbetrieb einstellen müssen. Indirekt betroffen sind Unternehmen, die mind. 80 % ihrer Umsätze mit direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen erzielen.
Wie hoch ist die Förderung?
Für alle Varianten gilt, dass die Zuschüsse zu den monatlichen betrieblichen Fixkosten abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres nach folgender Staffelung maximal erstattet werden:
Was wird erstattet?
Nach den derzeitigen Hinweisen des BMWi sollen die förderfähigen Fixkosten bei der Überbrückungshilfe III nach den Grundsätzen der Überbrückungshilfe II berechnet werden. Unter anderem werden folgende Kosten anerkannt: Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 %, bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 €, Marketing- und Werbekosten. Die laufend aktualisierten FAQs .zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier:
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Das Antragsverfahren gestaltet sich wie bisher zweistufig (mit Schlussabrechnung) und wird derzeit vorbereitet. Es soll bereits im Monat Januar die Möglichkeit von Abschlagzahlungen (bis max. 50.000 €) durch einen Antrag in einem vereinfachten Verfahren geben. Der Antrag und die Schlussabrechnung sind weiterhin ausschließlich nur mit Unterstützung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwaltes möglich.