Kapitalanlagerecht

Sie haben eine Kapitalanlage erworben, die Ihnen statt der erhofften Rendite nur Verluste gebracht hat, obwohl die Empfehlung des Verkäufers oder Beraters/Vermittlers so verheißungsvoll war? Ganz gleich, ob Sie in einen notleidend gewordenen geschlossenen Fonds, eine Schrottimmobilie oder in Wertpapiere fehlinvestiert haben: Bei nicht anleger- oder objektgerechter Beratung können Sie den Erwerb insgesamt rückabwickeln. Sie erhalten also Ihre Einlage zurück und sind die Kapitalanlage wieder los.

Dass Banken häufig für eine von ihnen empfohlene oder finanzierte Kapitalanlage haften, ist vielen Anlegern bereits bekannt. Aber wussten Sie, dass auch Notare zunehmend wegen Verletzung von Amtspflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien zu Schadensersatz verurteilt wurden? Gerne helfen wir Ihnen bei der meist unvermeidlichen gerichtlichen Durchsetzung Ihres Rechts.

Genauso gerne stehen wir allen seriösen Marktteilnehmern bei der Konzeptionierung von Kapitalanlagen zur Verfügung. Wir führen Sie durch das Dickicht des Grauen Kapitalmarkts, der mit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs am 22.07.2013 erstmals gesetzlich reguliert wurde.

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Die Spezialisten

Dr. Hendrik Ott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
ott@appelhagen.de