Unterhalt

Wer ist wem unterhaltsverpflichtet?

Die Unterhaltsansprüche und -pflichten - gerade nach einer Trennung oder Scheidung - aber auch innerhalb der gesamten Familie sind vielschichtig.

Wir prüfen für Sie alle Fragen zum Ehegatten- und Kindesunterhalt, sowie zum Unterhalt für den nichtehelichen Partner.

Weit verbreitet ist der Gedanke, es gebe generell keinen nachehelichen Unterhalt für den Ehepartner. Diese pauschale Aussage ist so nicht richtig. Gerade im Unterhalt gibt es allerdings in außergewöhnlicher Weise Bewertungsspielräume, in denen sich eine besondere Ortsnähe mit Kenntnis der hiesigen Rechtsprechung als vorteilhaft erweist.

Immer häufiger werden auch Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen, wenn die Eltern in einem Alters- oder Pflegeheim untergebracht werden.

Wir erklären Ihnen alle Aspekte in Ihrer konkreten Situation genau und unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen.

zurück

Die Spezialisten

Thomas Keller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
keller@appelhagen.de

Lea Lehmann
Rechtsanwältin
lehmann@appelhagen.de

Gabriele Thiele
Rechtsanwältin
Fachanwalt für Familienrecht
thiele@appelhagen.de