Arzthaftungsrecht

Sie werden von Patienten oder Angehörigen mit der Aufforderung auf Herausgabe der Patientenunterlagen oder Geltendmachung von Schadensansprüchen konfrontiert? Wir begleiten Sie vom ersten Schritt an, damit Sie unberechtigte Ansprüche abwehren oder bei berechtigten Ansprüchen zusammen mit Ihrem Haftpflichtversicherer eine für alle Seiten tragbare Lösung finden. Dabei beraten wir außergerichtlich in Schlichtungsverfahren und übernehmen die Korrespondenz mit Ihrem Haftpflichtversicherer. Zu unserer klassischen forensischen Tätigkeit gehört selbstverständlich auch die Vertretung vor Gericht zur Abwehr von Haftungsansprüchen.

Ebenso beraten wir Patienten, die infolge einer Behandlung einen gesundheitlichen oder finanziellen Schaden davon getragen haben. Wir prüfen Schadensersatzmöglichkeiten und loten die Höhe von Schadensersatzansprüchen aus.

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Die Spezialisten

Dr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
ullrich@appelhagen.de