Berufsausübungsgemeinschaften, Kooperationen, MVZ

Sie planen die Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder die Beteiligung eines neuen Berufskollegen in einer örtlichen oder überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft? Streben Sie zusammen mit einem Berufskollegen eine Kostenteilungsgemeinschaft unter Beibehaltung der eigenen Praxis in Form der Gründung oder Beteiligung an einer Praxisgemeinschaft an? Oder wollen Sie mit Berufskollegen oder mit einem Krankenhausträger ein MVZ gründen oder sich daran beteiligen? All diese Fragestellungen beinhalten zahlreiche vertragsärztliche, gesellschaftsrechtliche sowie berufsrechtliche Aspekte. Wir beraten Sie vom ersten Schritt Ihrer Überlegungen an zu möglichen Lösungsansätzen, die Ihrem Wunsch entsprechen. Wir erstellen interessengerechte Verträge und übernehmen die Vertretung und Korrespondenz gegenüber den zuständigen Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigung.

Sollten Sie oder Ihr Partner sich beruflich verändern oder aus anderen Gründen aus einer Gemeinschaftspraxis aussteigen wollen, stellen sich zahlreiche Fragen der Ausstiegsvoraussetzung und der Folgen. Wir begleiten Sie bei der Beendigung oder dem Ausstieg aus einer Gemeinschaftspraxis, einer Praxisgemeinschaft oder eines MVZ und loten Ausschließszenarien aus.

Zu unseren Mandanten gehören zahlreiche Arztpraxen in der Region, aber auch Arztpraxen im Umland sowie größere Einheiten bundesweit. Wir verfolgen einen interdisziplinären Ansatz, um bei der Vertragsgestaltung mögliche Konfliktpotentiale für die Zukunft vorausschauend zu regeln und interessengerechte Lösungen für Ihre berufliche Zusammenarbeit oder Beendigung zu finden.

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Die Spezialisten

Dr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
ullrich@appelhagen.de