Erschließungs-, Straßenausbaubeitragsrecht und sonstiges Kommunalabgabenrecht

Die Erhebung von Erschließungs-, Straßenausbaubeiträgen, Abwasserbeiträgen ist aufgrund der Komplexität der Materie in hohem Maße fehlerträchtig. Wir helfen Behörden, ihre Abrechnung und die ihr zugrunde liegende Satzung so abzufassen, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Auch umgekehrt: Welcher Empfänger eines Beitragsbescheides möchte nicht wissen, ob der an ihn adressierte Bescheid korrekt ist – geht es doch meist um viel Geld.

Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung, Sie umfassend zu beraten und die richtige Antwort zu finden. Auch im Gebührenrecht und sonstigen Kommunalabgabenrecht sind wir für Sie zu da – sei es, dass es um Abwassergebühren, Friedhofsgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Wassergebühren oder um kommunale Steuern wie Grundsteuern, Hundesteuern, Vergnügungssteuern und ähnliches geht. 

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Die Spezialisten

Gunnar Meyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
gunnar.meyer@appelhagen.de