Private Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Nach einem Unfall oder infolge eines anderen die Gesundheit beeinträchtigenden Ereignisses stellt sich die Frage, welche Ansprüche in welcher Höhe aus Ihrer privaten Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht werden können. Im Unfallversicherungsrecht sind i. d. R. Fristen zu beachten. Darüber hinaus stellen sich Fragen der Dauerhaftigkeit von Verletzungsfolgen oder der Einstufungshöhe in der Invaliditätsstaffel.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung steht daneben die Frage der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit und Abgrenzung der Begrifflichkeiten „Arbeitsunfähigkeit“ und „Berufsunfähigkeit“ im Vordergrund.

Wir prüfen die Verträge und helfen im Streitfall, Ihre Interessen gerichtlich durchzusetzen

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Die Spezialisten

Dr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
ullrich@appelhagen.de