Unternehmensversicherung

Immer häufiger werden Gesellschaftsorgane wie Vorstand und Aufsichtsrat, Geschäftsführer, oder das Unternehmen selbst nach Eintritt eines Schadensereignisses durch Dritte oder in der Innenhaftung in Anspruch genommen. Zur Absicherung dienen Instrumente der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, der D & O-Versicherung und der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung.

Wir prüfen deren Voraussetzungen sowohl im Vorfeld bei Versicherungsabschluss als auch im Schadenfall. Wir setzen Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer oder gegenüber Dritten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.

Daneben beraten und begleiten wir in Regressfällen den Eintritt der Haftpflichtversicherung oder weiterer Unternehmensversicherungen wie der Umweltversicherung.

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Die Spezialisten

Dr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
ullrich@appelhagen.de