Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Arbeitnehmer verpflichtend. Auf Antrag ist sie auch für Selbstständige möglich. Die Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz nach Eintritt eines Arbeitsunfalls, beispielsweise in Form von Einmalleistungen oder fortlaufenden Renten. Dabei sind die Beitragsermittlung, einzelne Versicherungsleistungen oder der im Vertrag verwendete Unfallbegriff streitig.

Wir prüfen die Voraussetzungen der gesetzlichen Unfallversicherung und vertreten Sie gegenüber den Unfallversicherungsträgern oder vor dem Sozialgericht.

zurück

Die Spezialisten

Dr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
ullrich@appelhagen.de