Gunnar Meyer berät und vertritt Sie im Kommunal- und Kommunalabgabenrecht.
Gunnar Meyer berät Kommunen und Verbände sowie Unternehmen und Privatpersonen im Öffentlichen Recht. Seine Schwerpunkte sind das Kommunalrecht und das Kommunalabgabenrecht, insbesondere das Recht der Erschließungs- und Straßenausbaumaßnahmen sowie das zugehörige Beitragsrecht.
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