Medizin- und Gesundheitsrecht

Gesund ernähren ist nicht alles. Wir beraten und vertreten Leistungsanbieter im Gesundheitsrecht als Einzelperson oder als Unternehmen in allen Gebieten des Medizin- und Gesundheitsrechtes. Wir bieten unseren Mandanten eine Beratung „aus einer Hand“.

Unser Schwerpunkt bietet Lösungsansätze zu Fragen rund um die gemeinsame Berufsausübung (Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft, MVZ), das Vertragsarztrecht (Zulassung, Vertretung, Ermächtigung, Sonderbedarf, Job-Sharing, Sitzverlegung pp.). Daneben stehen das Berufsrecht aber auch Vertretung bei Regressen der KV oder Krankenkassen (Wirtschaftlichkeits-/Plausibilitätsprüfungen etc.) im Focus unserer Tätigkeit. Selbstverständlich beraten wir ebenso intensiv in Arzthaftungsfragen als auch im Krankenversicherungsrecht und angegliederten Rechtsgebieten. Hierbei ist es gleich, ob Sie Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Apotheker oder Krankenhausträger sind.

 

Arzthaftungsrecht

Wir begleiten Sie vom ersten Schritt an, damit Sie unberechtigte Ansprüche abwehren oder bei berechtigten Ansprüchen ...

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Apotheken- und Krankenhausrecht

Wir beraten Apotheken und Krankenhäuser bei Abgabe oder Kauf, Umgestaltung, Ausbau oder Fusion ...

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Berufsausübungsgemeinschaften, Kooperationen, MVZ

Sie planen die Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder die Beteiligung eines neuen Berufskollegen in einer örtlichen oder überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft ...

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Arztstrafrecht

Vor der medizinischen Behandlung ist eine sorgfältige Aufklärung über Diagnose, Therapie und gesundheitliche wie auch wirtschaftliche Folgen notwendig.

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Berufsrecht

Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker werden immer wieder mit berufsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert.

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Regresse gegenüber Kassenärztlicher Vereinigung

Die Kassenärztliche Vereinigung überwacht Ihr Abrechnungsverhalten. Bei Auffälligkeiten im Rahmen von Zufälligkeits-, Richtgrößen- oder Plausibilitätsprüfungen ...

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Arzneimittel- und Medizinprodukterecht

Sie stellen Arzneimittel- oder Medizinprodukte her oder bringen diese Produkte für die Allgemeinheit in den Verkehr?

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Krankenversicherung (GKV / privat)

Unser Krankenversicherungssystem gilt als einmalig gut. Das System unterscheidet zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten ...

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Vertrags(zahn-)arztrecht

Kaum ein Rechtsgebiet ist so stark reglementiert wie das Vertragsarztrecht ...

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