Risiken erkennen – Zukunft sichern!
Ob wirtschaftlicher Engpass oder strukturelle Krise – im Insolvenzrecht zählt jeder Schritt. Wir beraten Sie frühzeitig, strategisch und lösungsorientiert: Unsere Restrukturierungsberatung hilft, Risiken zu steuern, Potentiale zu erkennen und Ihr Unternehmen nachhaltig zu stabilisieren.
Mit tiefgreifender Fachkompetenz im Insolvenzrecht und langjähriger Erfahrung als Insolvenzverwalter begleiten wir Sie auf dem Weg aus der Krise – gerichtlich wie außergerichtlich. Unsere Experten aus den beteiligten Disziplinen entwickeln maßgeschneiderte Sanierungskonzepte, unterstützen bei der Umsetzung und verhandeln mit Gläubigern auf Augenhöhe.
Unsere Stärke: Wir denken unternehmerisch – nicht nur juristisch. Mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge und einem praxisnahen Beratungsansatz sorgen wir für Handlungsfähigkeit und Perspektive.
Unsere Schwerpunkte:
- Individuelle Restrukturierungsstrategien für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Sanierungsberatung
- Beratung zur Eigenverwaltung und zum Schutzschirmverfahren
- Gläubigerverhandlungen und Forderungsmanagement
- Unterstützung von Gläubigen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche: Geltendmachung von Eigentumsrechten (Aussonderung) und (Grund-) Pfandrechten (Absonderung) sowie auch die Anmeldung von Insolvenzforderungen.
- Begleitung bei außergerichtlichen Sanierungen und Vergleichsverfahren
- Rechtssichere Prüfung von Insolvenzgründen und –antragspflichten
- Liquiditätsplanung
- Außergerichtliche Schuldenbereinigung
- Beratung und Vertretung von allen Beteiligten im Rahmen von Insolvenzverfahren (Gläubiger, Geschäftsführer, Insolvenzverwalter, Arbeitnehmer z. B. bei Insolvenzanfechtung, Geschäftsführerhaftung, Geltendmachung von Forderungen und Absonderungsrechten)
- Bei drohender Insolvenz prüfen wir die Durchführbarkeit von Sanierungsmaßnahmen und unterstützen - wenn unvermeidlich - bei der Stellung des Insolvenzantrags.
- Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Unternehmern im Hinblick auf spezielle Risiken
- Beratung von Arbeitnehmern u. a. im Hinblick auf die besonderen Eigenheiten insolvenzbedingter Kündigungen oder zu Fragen hinsichtlich bestehender Vergütungsansprüche, etwaiger Betriebsübergänge oder der Beantragung von Insolvenzgeld.
- Beratung von Betriebserwerbern beim Erwerb von Assets eines insolventen Unternehmens