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BallaschChristian Ballasch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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5 Jahre Punktereform

Verkehrsrecht - 06.03.2019

Seit 2014 gilt nun die Reform der „Verkehrssünderkartei in Flensburg“. Gewollt war eine einfachere und transparentere Regelung. Das ist nur eingeschränkt gelungen.

Einigermaßen bekannt ist noch, dass ein Betroffener eine Eintragung von einem Punkt nun für 2 ½ Jahre behält. Zuvor waren es zwei Jahre. Weniger bekannt ist, dass eine Eintragung von zwei Punkten fünf Jahre Bestand hat. Wer einen anderen bei einem Unfall verletzt, muss nur dann mit Punkten rechnen, wenn das Gericht ein Fahrverbot verhängt. Derjenige, der andere im Straßenverkehr beleidigt, muss gar nicht mit Punkten rechnen (allerdings mit einer Geldstrafe von bis zu 40 Tagessätzen).

Wer einen Punktestand von einem bis fünf Punkte hat, kann nun mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar einen Punkt „abbauen“. Wer allerdings mehr als 5 Punkte hat, kann ebenfalls ein solches Seminar ableisten, damit aber keinen Punkt „abbauen“.

Betroffene Verkehrsteilnehmer nehmen solche Seminare bisher noch zurückhaltend an. Die Kosten für das Seminar liegen bei etwa 650 €. Das Seminar gliedert sich in einen verkehrspädagogischen und einen verkehrspsychologischen Teil auf. Der verkehrspädagogische Teil darf von entsprechend ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt werden. Er besteht aus zwei Modulen à 90 Minuten. Der verkehrspsychologische Teil besteht aus zwei Einzelsitzungen à 75 Minuten. Das Fahreignungsseminar enthält nun Elemente, an denen sich die Betroffenen aktiv beteiligen müssen. Die frühere Regelung zielte allein auf die Teilnahme der Betroffenen ab.

Damit ist das Fahreignungsseminar teurer und anspruchsvoller als das frühere Aufbauseminar geworden. Die Teilnahme an einem solchen Seminar kann sich dennoch lohnen. Nach der Neuregelung wird die Fahrerlaubnis bereits bei einem Punktestand von acht Punkten entzogen. Ein rechtzeitig „abgebauter“ Punkt durch ein Fahreignungsseminar kann durchaus helfen, eine solche Entziehung zu vermeiden.