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TüchelmannFred Tüchelmann
Rechtsanwalt und Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachberater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
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Abgeordneten-Pauschale für jedermann?

News - 02.08.2006

Bei Abgeordneten werden ca. 30 % der Gesamtbezüge steuerfrei gestellt. Diverse Arbeitnehmer haben Klagen eingereicht mit dem Ziel, unter Hinweis auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung ebenfalls ca. 30 % ihrer Gesamtbezüge durch eine Aufwandspauschale zu mindern. Die Finanzgerichte haben dies abgelehnt, der Bundesfinanzhof hat die Revision zugelassen.

Es ist jeweils zu entscheiden, ob eine Verletzung des Gleichheitssatzes darin liegt, dass ein normaler Steuerpflichtiger für eine Steuerfreistellung seiner Einkünfte den Nachweis sämtlicher beruflicher Aufwendungen erbringen muss, während einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Aufwands-/Kostenpauschale in Höhe von ca. 30 % seiner Gesamtbezüge ohne Einzelnachweis der berufsbedingten Aufwendungen steuerfrei gewährt wird. Die Finanzverwaltung wird diesem Antrag nicht stattgeben. Es bietet

sich ein Einspruch an mit dem Antrag, das Verfahren bis zur Entscheidung durch den BFH ruhen zu lassen.