Fred Tüchelmann
Rechtsanwalt und Steuerberater
Fachanwalt für
Steuerrecht
Fachberater für
die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
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Nachdem der Bundesfinanzhof die seit 1996 geltende Abzugsbeschränkung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für verfassungsgemäß erklärt hat, ist gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden.
Entsprechende Fälle sollten daher ggf. offengehalten werden; die Finanzverwaltung läßt die Einsprüche bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung ruhen.