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Änderung der Preisangabenverordnung - Wegfall der Ausnahmevorschriften für Energieversorgungsunternehmen

News - 10.03.1998

Die Preisangabenverordnung gestattete es den Energieversorgungsunternehmen bisher, auf ihren Preisblättern die Netto-Preise anzugeben. Mit Wirkung zum 01.10.1997 ist diese Ausnahmeregelung entfallen. Auch die Energieversorgungsunternehmen müssen künftig ihre Preise einschließlich Umsatzsteuer angeben. Die bisherigen Preisblätter dürfen nur noch bis zum 31.12.1997 weiter benutzt werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, insbesondere auch durch Pressearbeit, um eine Beunruhigung der Kunden durch vermeintliche Preissteigerungen zu verhindern.