News

Änderung des Kommunalabgabengesetzes Sachsen-Anhalt

News - 05.08.1996

Am 25.04.1996 hat der sachsen-anhaltinische Landtag die lang angekündigte Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Das Gesetz wurde bereits im Entwurf wegen des Versuches, Beitrags- und Gebührenbelastungen für die Bürger erträglicher zu gestalten, viel diskutiert.

 

Neu im Gesetz ist die Wahlmöglichkeit für die Gemeinden, im Straßenausbaubeitragsrecht anstelle des bisherigen einmaligen Straßenausbaubeitrags einen sogenannten wiederkehrenden Beitrag vorzusehen. Weitere Kernpunkte der Änderung sind die im Ermessen der Gemeinde stehende Festlegung von Beitrags- und Gebührenobergrenzen im Recht der leitungsgebundenen Anlagen sowie generell erweiterte Ratenzahlungs-, Stundungs- und Erlaßmöglichkeiten sowie der kostenfreie Widerspuch.

 

Bis die ersten Erfahrungen mit dem neuen Gesetz vorliegen, werden die Gemeinden und Verbände allerdings erst einmal vor noch mehr offenen Fragen als bisher stehen. Der scheinbar lastenmindernde wiederkehrende Beitrag ist in anderen Bundesländern bereits überwiegend von den Gerichten abgelehnt worden. Die übrigen Änderungen im Gesetz führen auch kaum zu echten Beitrags- oder Gebührenminderungen, sondern allenfalls zur Lastenverschiebungen.

 

In jedem Fall werden die Gemeinden und Verbände jetzt gefordert sein, ihre bisherigen einschlägigen Abgabensatzungen zu überprüfen und anzupassen.