Ab 1996 werden die gesetzlichen Honorare der Architekten und Ingenieure um durchschnittlich 5% erhöht. Entsprechend ändert sich der Rahmen für Honorarvereinbarungen. Die neuen Honorartafeln gelten für Verträge, die im Jahre 1996 abgeschlossen werden. Für vorher abgeschlossene Verträge bleibt es bei den bisherigen Sätzen, auch hinsichtlich Leistungen, die erst im Jahr 1996 oder später erbracht werden. Anderweitige Vereinbarungen sind möglich, bedürfen aber präziser Formulierung. Bisher stellen die tatsächlichen Baukosten die Bezugssumme für einen erheblichen Teil des Honorars dar. Ab 1996 kann die im Planungsstadium angegebene Kostenberechnung als Bezugssumme für das ganze Honorar vereinbart werden. Daraus ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten für Bauherren und Architekten.