Dr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Verwaltungsrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-642
Telefax: +49 (0) 531 28 20-695
eichhornappelhagen.de
Im März des Jahres ist die Neufassung der Niedersächsischen Gemeindeordnung und Landkreisordnung beschlossen worden, die am 1. November 1996 in Kraft tritt. Grundlegende Veränderungen betreffen die Führungsorgane der Gemeinden und Landkreise. Die bisherige Doppelspitze von Ratsvorsitzendem und Gemeindedirektor wird auf ein einziges Organ zusammengeführt. Es trägt die Bezeichnung Bürgermeister (bei Gemeinden) bzw. Landrat (bei Landkreisen). Ihm obliegen sowohl die Aufgaben des Hauptverwaltungsbeamten als auch die repräsentative und rechtliche Vertretung von Gemeinde bzw. Kreis. Neu ist weiterhin, daß Bürgermeister bzw. Landrat unmittelbar vom Volk gewählt werden und abgewählt werden können.