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UebersalzDr. Marie Uebersalz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
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Aktuelle Steuer-News in Kürze

Steuertelegramm - 04.02.2021

1. Einkommensteuer: Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann privates Veräußerungsgeschäft sein

Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG sein. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 26.11.2020 – 2 V 2664/20 A). Auch bei einer Zwangsversteigerung beruhe der Eigentumsverlust auf einem Willensentschluss des Eigentümers, weil er ihn durch eine Befriedigung der Gläubiger verhindern könnte. Ob dies dem Steuerpflichtigen auch wirtschaftlich möglich gewesen sei, spiele keine Rolle.

2. Schenkungsteuer: Urenkel sind schenkungsteuerrechtlich keine Enkel

Urenkeln steht für eine Schenkung jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind. Das hat der Bundesfinanzhof am 27.07.2020 in einem Eilverfahren entschieden (BFH-Beschluss vom 27.07.2020 – II B 39/20). Urenkel seien eben gerade keine „Kinder der Kinder“, also Enkelkinder, denen ein doppelt so hoher Freibetrag zustehe.

3. Erbschaftsteuer: Ärztlicher Rat schützt nicht vor Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung

Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt. Das Finanzgericht Münster sah hierin keinen zwingenden Grund für den Auszug (Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10.12.2020 – 3 K 420/20 Erb).

4. Umsatzsteuer: Verwendung eines Marktplatzes

Der BFH entscheid mit Urteil vom 03.08.2017 (V R 62/16), dass eine Stadt, die ihren Marktplatz sowohl für wirtschaftliche als auch für hoheitliche Zwecke verwendet, diesen nicht in vollem Umfang ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zuordnen kann und deshalb nur anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das BMF hat hierzu ein Schreiben veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 18.01.2021 - III C 2 - S 7300/19/10002 :002).


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