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KutzKarin Kutz
Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin
Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberaterin für Gemeinnützigkeit (IFU GmbH)
Telefon: +49 (0) 531 28 20-456
Telefax: +49 (0) 531 28 20-535
kutz@appelhagen.de

Aktuelle Steuer-News in Kürze

Steuertelegramm - 10.07.2022

Grundsteuerreform – Die Zeit läuft!
Sie sind Grundstückseigentümer? Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise zu den jetzt fälligen Grundsteuererklärungen! 

Aufgepasst! Rückwirkend auf den 01.01.2022 sind alle Grundstücke in Deutschland für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten. Dieser Wert wird erstmalig ab dem 01.01.2025 für die Berechnung der Grundsteuer zu Grunde gelegt. Was bedeutet das genau für Sie?

  • Jeder Grundstückseigentümer ist zur Abgabe einer entsprechenden Steuererklärung verpflichtet.
     
  • Die Steuererklärung ist bis zum 31.10.2022 ausschließlich elektronisch einzureichen.  
     
  • Es gibt kein bundeseinheitliches Bewertungsverfahren. Das Gesetz regelt ein sog. Bundesmodell, die einzelnen Bundesländer können jedoch hiervon abweichen.
     
  • In Niedersachsen gilt das Flächen-Lage Modell. Das bedeutet, das neben der Grundstückgröße auch dessen Lage bei der Grundstücksbewertung berücksichtigt wird.

Nach Abgabe der Steuererklärung erhalten Sie, voraussichtlich im Kalenderjahr 2023, zwei Bescheide

einen Grundsteuerwertbescheid auf den 01.01.2022 sowie
einen Grundsteuermessbescheid auf den 01.01.2025.

  • Im Kalenderjahr 2024 legen Städte und Gemeinden die neuen Hebesätze fest und erlassen die entsprechenden Grundsteuerbescheide. 

Auch wenn die Umsetzung der Grundsteuerreform grundsätzlich aufkommensneutral ausgestaltet wird, bedeutet dies nicht, dass für jeden Steuerzahler die Belastung unverändert bleibt. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen der neuen Grundsteuer C zu beachten sein. Diese regelt, dass Städte und Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können, wenn auf diesen Grundstücken keine Bebauung erfolgt.      
 
Sie haben Fragen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung der Steuererklärungen!     
  
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