Karin Kutz
Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin
Fachberaterin für
Internationales Steuerrecht
Fachberaterin für
Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberaterin für
Gemeinnützigkeit (IFU GmbH)
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Grundsteuerreform – Die Zeit läuft!
Sie sind Grundstückseigentümer? Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise zu den jetzt fälligen Grundsteuererklärungen!
Aufgepasst! Rückwirkend auf den 01.01.2022 sind alle Grundstücke in Deutschland für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten. Dieser Wert wird erstmalig ab dem 01.01.2025 für die Berechnung der Grundsteuer zu Grunde gelegt. Was bedeutet das genau für Sie?
Nach Abgabe der Steuererklärung erhalten Sie, voraussichtlich im Kalenderjahr 2023, zwei Bescheide
einen Grundsteuerwertbescheid auf den 01.01.2022 sowie
einen Grundsteuermessbescheid auf den 01.01.2025.
Auch wenn die Umsetzung der Grundsteuerreform grundsätzlich aufkommensneutral ausgestaltet wird, bedeutet dies nicht, dass für jeden Steuerzahler die Belastung unverändert bleibt. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen der neuen Grundsteuer C zu beachten sein. Diese regelt, dass Städte und Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können, wenn auf diesen Grundstücken keine Bebauung erfolgt.
Sie haben Fragen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung der Steuererklärungen!
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