Fred Tüchelmann
Rechtsanwalt
Steuerberater (§ 58 StBerG)
Fachanwalt für
Steuerrecht
Fachberater für
die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
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1. Fälligkeitserfordernis bei der 10-Tages-Regelung
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben setzen voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.
Fundstelle: BFH vom 16.02.2022, X R 2/21.
2. Achtung: Steuerermäßigung auch bei Beschäftigung von Dritten!
Die Steuerermäßigung für Pflege- und Betreuungsleistungen kann auch von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, denen Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Pflege- und Betreuungsleistungen nicht im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht werden.
Fundstelle: BFH vom 12.04.2022, VI R 2/20.
3. Wann realisiert der Anteilseigner einen Auflösungsverlust?
Die Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt regelmäßig noch nicht zu einer Verlustrealisierung.
Fundstelle: Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2022, 10 K 1175/19 E.
4. Die Steuerverzinsung ab 2019
Zwischenzeitlich ist das Gesetz zur Zinsanpassung verabschiedet. Rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 bestimmt das Gesetz den Zinssatz auf monatlich 0,15 %, also 1,8 % pro Jahr.
5. Zweifel an der Höhe von Säumniszuschlägen
Zum Vorgenannten passt ein summarischer Beschluss des BFH bzgl. der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen. Der BFH äußerst ernstliche Zweifel an dem Zuschlag von 6 % pro Jahr.
Fundstelle: BFH-Beschluss vom 23.05.2022, V B 4/22 (AdV).
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