Fred Tüchelmann
Rechtsanwalt
Steuerberater (§ 58 StBerG)
Fachanwalt für
Steuerrecht
Fachberater für
die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
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1. Wann beginnt die Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers?
Die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers beginnt frühestens mit dem Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags über eine erste Immobilie, denn erst hierdurch wird er in die Lage versetzt, seine Leistungen am Markt anzubieten, BFH vom 01.09.2022, IV R 13/20.
2. Vorsicht bei der Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit
Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit stehen bei Überschreiten der sogenannten Bagatellgrenze der Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen. Dies führt zu gewerblichen Einkünften. Vorsicht also, wenn eine vermögensverwaltende GbR eine PV-Anlage auf dem vermieteten Grundstück errichtet! BFH vom 30.06.2022, IV R 42/19.
3. Die Entnahme einer Wohnung ist keine Anschaffung!
Die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen ist keine Anschaffung. Deshalb können in diesem Fall Erhaltungsaufwendungen auch im Rahmen der Dreijahresfrist vorliegen, BFH vom 03.05.2022, IX R 7/21.
4. Der Steuerfahnder bleibt draußen!
Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt, BFH vom 12.07.2022, VIII R 8/19.
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