Fred Tüchelmann
Rechtsanwalt
Steuerberater (§ 58 StBerG)
Fachanwalt für
Steuerrecht
Fachberater für
die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
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1. Achtung: Grunderwerbsteueränderung ab dem 01.07.2021
Die Gesetzesänderung in Kürze zusammengefasst: Seit zwei Jahren in der Diskussion, nunmehr vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Um künftige missbräuchliche Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer einzudämmen, wird die 95 %-Grenze auf 90 % abgesenkt. Zudem wird ein Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 % bei Kapitalgesellschaften eingeführt. Die bislang bestehenden Fristen von fünf Jahren werden auf zehn Jahre verlängert.
2. Große Erhaltungsaufwendungen bei Vermietungseinkünften
Hat der Steuerpflichtige größere Erhaltungsaufwendungen auf mehrere Jahre verteilt und verstirbt er innerhalb des Verteilungszeitraumes, ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Veranlagungsjahr des Versterbens als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung abzusetzen.
Fundstelle: BFH vom 10.11.2020, IX R 31/19
3. Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
Aufzeichnungen, betreffend die Arbeitszeit, z. B. Stundenzettel, dienen lediglich Beweiszwecken. Sie sind für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen daher nicht zwingend erforderlich.
Fundstelle: BFH vom 18.11.2020, VI R 28/18
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