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TüchelmannFred Tüchelmann
Rechtsanwalt und Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachberater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
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Telefax: +49 (0) 531 28 20-535
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Aktuelle Steuer-News in Kürze

Steuertelegramm - 08.09.2021

1. Umsatzsteuergefahr bei Gutachtertätigkeiten

Leistungen eines Gutachters, der im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Gutachten zur Pflegebedürftigkeit von Patienten erstellt, sind nach nationalem Recht nicht von der Umsatzsteuer befreit. Auch eine Steuerbefreiung nach dem Unionsrecht ist nicht zu gewähren.
Fundstelle: BFH vom 24.02.2021, XI R 30/20

2. Betriebliche Altersversorgung als außerordentliche Einkünfte 

Erfolgt die Auszahlung des im Aufbaukonto über mehrere Jahre im Wege der Entgeltumwandlung angesammelten Versorgungsguthabens als Einmalzahlung, kann eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit und damit eine begünstigte Besteuerung anzunehmen sein. Hier war streitig, ob die im Zuge der Auflösung eines Versorgungsguthabens aus einer betrieblichen Altersversorgung vorgenommene Kapitalauszahlung tarifermäßigt besteuert wird. 
Fundstelle: BFH vom 23.04.2021, IX R 3/20

3. Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen 

Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen. Es interessiert nicht, ob sie beim Arbeitnehmer einen wirklichen Vorteil begründen können. Die Gesamtkosten des Arbeitgebers sind zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen. 
Fundstelle: BFH vom 29.04.2021, VI R 31/18

4. Verlängerung der Überbrückungshilfen III bis September 2021

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Überbrückungshilfen III in angepasster Form bis zum 30.09.2021 zu verlängern. Die bisherigen Förderbedingungen werden in der neuen „Überbrückungshilfe III Plus“ beibehalten. Die Obergrenze für die Förderung wird erhöht. Neu hinzu kommt eine sog. „Restart-Prämie“ mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.