Karin Kutz
Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin
Fachberaterin für
Internationales Steuerrecht
Fachberaterin für
Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberaterin für
Gemeinnützigkeit (IFU GmbH)
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Was bringt uns 2022? Ein Ausblick – der Koalitionsvertrag
Wir haben über den Jahreswechsel den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung für Sie durchgearbeitet und die wichtigsten steuerrechtlichen Beschlüsse zusammengefasst. So sehen Sie auf einen Blick, was Ihnen 2022 bringen wird (und das ganz ohne Bleigießen!):
• „Superabschreibung“: Für Investitionen in Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter in den Jahren 2022 und 2023 soll eine Investitionsprämie eingeführt werden, die es ermöglicht, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten dieser Wirtschaftsgüter vom steuerlichen Gewinn abzuziehen.
• Die erweiterte Verlustverrechnung (10 bzw. 20 Mio. €) soll bis Ende 2023 verlängert und der Verlustrücktrag soll auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausgeweitet werden.
• Plug-In-Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch steuerlich privilegiert werden (Entnahmewert nur auf 50 % des Bruttolistenpreises), wenn das Fahrzeug überwiegend (zu mehr als 50 %) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird.
• Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll für Start-ups attraktiver gestaltet werden.
• Das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer und die sog. Thesaurierungsbesteuerung bei der Einkommensteuer werden auf praxistaugliche Anpassungen überprüft. Beide Regelungen sollen für Personengesellschaften eine von der Rechtsform unabhängige Besteuerung ähnlich einer Kapitalgesellschaft ermöglichen.
• Wohnungsbau: Die lineare Abschreibung soll für den Wohnungsneubau von zwei auf drei Prozent angehoben werden.
• Die steuerliche Regelung für das Homeoffice soll bis zum 31.12.2022 verlängert werden.
• Der Ausbildungsfreibetrag soll von 924 € auf 1.200 € erhöht werden.
• Der Sparerpauschbetrag soll zum 1.1.2023 von 801,00 €€ auf 1.000 € erhöht werden (Zusammenveranlagung von 1.602,00 auf 2.000 €).
• Der steuerliche Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben soll bereits ab 2023 (statt 2025) erfolgen. Ebenfalls ab 2023 soll der steuerpflichtige Rentenanteil nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Eine Vollbesteuerung der Renten tritt damit erst ab dem Kalenderjahr 2060 und damit 10 Jahre später als bisher geplant, ein.
Lohn und Gehalt
• Der Mindestlohn soll auf 12 € angehoben werden.
• Künftig soll sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Die Grenze wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 € erhöht.
Grunderwerbsteuer
• Der Erwerb selbst genutzten Wohneigentums soll begünstigt werden.
• Zur Gegenfinanzierung sollen die Bedingungen für den Immobilienerwerb von Konzernen (sog. Share Deals) verschärft werden. Hier ist die erneute Absenkung der erst seit dem 01.07.2021 Grenze von 90 % auf 75 % für einen schädlichen Anteilseignerwechsel angedacht.
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