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TüchelmannFred Tüchelmann
Rechtsanwalt
Steuerberater (§ 58 StBerG)
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachberater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
Telefon: +49 (0) 531 28 20-448
Telefax: +49 (0) 531 28 20-535
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Aktuelle Steuernews in Kürze

Steuertelegramm - 11.03.2021

1. Brandaktuell: 
Befreiung von der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021

Bund und Länder haben sich auf die Neuauflage einer steuerlichen Erleichterung für Unternehmen verständigt, die von den Eindämmungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wirtschaftlich unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffen sind.

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Sondervorauszahlungen auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2021 stellen.

2. Brandaktuell: 
Verlängerung von Steuererklärungsfristen!

Am 12.02.2021 hat der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, wonach die Steuererklärungsfrist für das Jahr 2019 bei Abgabe durch einen steuerlichen Berater bis zum 31.08.2021 verlängert wird.

3. Zahlung von Verwarnungsgeldern, kein Arbeitslohn!
Der Arbeitgeber als Halter eines KFZ leistet die Zahlung eines Verwarngeldes wegen einer erteilten Verwarnung (Parkverstoß) auf eine eigene Schuld. Die Zahlung führt daher nicht zu Arbeitslohn des die Ordnungswidrigkeit begehenden Arbeitnehmers.
Fundstelle: BFH vom 13.08.2020, VI R 1/17

4. Sofortige Versteuerung bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Der Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils entsteht im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber unabhängig davon, ob der Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt.
Fundstelle: Finanzgericht Bremen, Urteil vom 10.09.2020, 1 K 220/18


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