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UebersalzDr. Marie Uebersalz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
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Aktuelle Steuernews in Kürze

Steuertelegramm - 12.05.2021

1. Einkommensteuer: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale für Helfer in Impfzentren

Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung für freiwillige Helfer in Impfzentren festgelegt. Diese können nun von der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind.
Fundstelle: FinMin Baden-Württemberg, Mitteilung vom 15.02.2021

2. Körperschaftsteuer: Schwankende Vergütungen als verdeckte Gewinnausschüttung

Eine monatlich stark schwankende Vergütung an den Gesellschafter-Geschäftsführer stellt ohne vorherige schriftliche Vereinbarung eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Dies hat jüngst das Finanzgericht Münster entschieden.
Fundstelle: FG Münster, Beschluss vom 17.12.2020, Az. 9 V 3073/20 E

3. Körperschaftsteuer: Anpassungsbedarf für ältere Gewinnabführungsverträge

Soweit eine Gewinnabführung noch auf einem älteren Vertrag beruht, besteht dringender Anpassungsbedarf. Darauf weist das BMF hin und räumt eine Übergangsfrist bis zum Jahresende ein.

Damit eine körperschaftsteuerliche Organschaft nach § 17 KStG weiterhin anerkannt werden kann, wird unter Umständen eine Anpassung der bisherigen Vereinbarungen zur Verlustübernahme im Gewinnabführungsvertrag (GAV) erforderlich. Denn nach der Rechtsprechung muss die Verlustübernahme durch einen Verweis auf die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung (sog. dynamischer Verweis) vereinbart werden.
Fundstelle: BMF, Schreiben v. 24.03.2021, IV C 2 - S 2770/21/10001 :001

4. Umsatzsteuer: Vermietung von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist umsatzsteuerpflichtig

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Umsätze, die im Rahmen eines Online-Spiels im virtuellen Raum gegen rücktauschbares Spielgeld getätigt werden, umsatzsteuerpflichtig sind.

Der Kläger erwarb im Rahmen eines Spiels virtuelles Land von der amerikanischen Spielebetreiberin. Dieses Land parzellierte er und vermietete es innerhalb des Spiels an andere Nutzer. Diese Nutzer bezahlten die Miete in virtueller Währung. Der Kläger tauschte das Spielgeld über die spieleeigene Tauschbörse in US-Dollar und ließ sich dies später in Euro auszahlen.
Fundstelle: FG Köln, Urteil vom 13.8.2019, Az. 8 K 1565/18, veröffentlicht am 12.04.2021


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