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KutzKarin Kutz
Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin
Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberaterin für Gemeinnützigkeit (IFU GmbH)
Telefon: +49 (0) 531 28 20-456
Telefax: +49 (0) 531 28 20-535
kutz@appelhagen.de

Aktuelle Steuernews in Kürze

Steuertelegramm - 10.07.2020

Die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung gilt unabhängig davon, ob diese zum Vorteil oder zum Nachteil des Empfängers wirkt. Auch einem Rechnungsstorno unter Neuausstellung der Rechnung kann eine Rückwirkung zukommen.
Fundstelle: BFH, Urteil vom 22.01.2020, XI R 10/17, veröffentlicht am 28.05.2020

Ein Unternehmer hat kein Wahlrecht, zu welchem Zeitpunkt er sein Recht auf Vorsteuerabzug ausübt. Bei einer Rechnungsberichtigung, die nach aktueller Rechtsprechung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Ausstellung zurückwirkt, kann der Vorsteuerabzug nicht erst für das Jahr der Berichtigung erfolgen.  
Fundstelle: Nds. FG vom 23.01.2020, 11 K 153/19

Das FG Hamburg ruft den EuGH an, um die Auslegung der MwStSystRL zum Vorsteuerabzug bei der Ist-Besteuerung zu klären. Hier fehlt bisher eine klare, einheitliche Regelung.
Fundstelle: FG Hamburg vom 10.12.2019, 1 K 337/17

Eine telefonisch erbrachte medizinische Beratung kann eine Heilbehandlung darstellen und damit unter die Steuerbefreiung der MwStSystRL fallen.    
Fundstelle: EuGH 05.03.2020 – C-48/19 

In der Corona-Pandemie vielleicht noch nicht ausreichend beachtet:
Das Bundesfinanzministerium hat am 18.03.2020 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Miet- und Leasingverträgen als Lieferung oder sonstige Leistung Stellung genommen und löst sich damit von der bisherigen, am Ertragssteuerrecht orientierten Betrachtung. Die Neuregelung gilt ab der Veröffentlichung.