News

TüchelmannFred Tüchelmann
Rechtsanwalt
Steuerberater (§ 58 StBerG)
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachberater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
Telefon: +49 (0) 531 28 20-448
Telefax: +49 (0) 531 28 20-535
tuechelmann@appelhagen.de

Aktuelle Steuernews in Kürze

Steuertelegramm - 02.12.2020

1.  Keine Rechnung ohne Leistungsbeschreibung!

Ein Abrechnungsdokument ist keine Rechnung und kann deshalb auch nicht mit der Folge einer Ausübungsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug rückwirkend berichtigt werden, wenn es wegen ganz allgemein gehaltener Angaben (hier „Produktverkäufe“) nicht möglich ist, die abgerechnete Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen.
Fundstelle: BFH, Urteil vom 12.03.2020, V R 48/17

2. Wegfall der Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen 

Gewährt eine gemeinnützige Körperschaft ihrem Geschäftsführer unverhältnismäßig hohe Tätigkeitsvergütungen, liegen sog. Mittelverwendungen vor. Diese können zum Entzug der Gemeinnützigkeit der Körperschaft führen. 
Fundstelle: BFH, Urteil vom 12.03.2020, V R 5/17 

3. Was ist die ortsübliche Vermietungszeit bei einer Ferienwohnung?

Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung müssen die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objektes an Feriengäste mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden. Dabei kann das Finanzgericht auf Vergleichsdaten eines Statistikamtes zurückgreifen, wenn diese Werte für den betreffenden Ort nicht allgemein veröffentlicht, sondern nur auf Nachfrage zugänglich gemacht werden.
Fundstelle: BFH, Urteil vom 26.05.2020, IX R 33/19

4. Modernisierungsaufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Bei der Prüfung, ob die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen zu anschaffungsnahen Herstellungskosten und damit zu Abschreibungen über die Laufzeit führen, ist bei einem aus mehreren Einheiten bestehenden Gebäude auf das Gebäude insgesamt abzustellen, wenn das Gesamtgebäude nicht in unterschiedlicher Weise genutzt wird und somit nicht in verschiedene Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist. 
Fundstelle: Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 15.07.2020, 3 K 1215/19