…so verhalten sich viele Mieter, wenn es um das Thema Müll geht. Getrennt wird nur, wenn der Nachbar schaut.
Dadurch bleibt die richtige Mülltrennung häufig am Vermieter hängen. Einige Vermieter lassen daher den Restmüll von externen Dienstleistern überprüfen und nachsortieren. Hierfür fallen Kosten an, die der Vermieter verständlicherweise nicht tragen möchte.
Eine Vermieterin aus Berlin legte die Kosten der Mülltrennung bei der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter um. Die Mieter protestierten.
Der BGH allerdings gab der Vermieterin Recht. Die Kontrolle und das Nachsortieren sind umlagefähige Betriebskosten. Sie unterfallen der Müllbeseitigung und sind somit von der Betriebskostenordnung gedeckt.
Es spielt dabei auch keine Rolle, wenn lediglich ein Teil der Mieter sich nicht an die Mülltrennungsregeln halten. Der Vermieter kann die gesamte Mieterschaft für die Nachlässigkeit des Einen zur Kasse bitten.
Ein kleiner Betrag für den Mieter, ein großer Schritt für die Mülltrennung – und ein gut sortiertes Mietverhältnis.
Sollten Sie in diesem Bereich noch Sortierungsbedarf haben oder sich auf den neusten Stand bringen lassen wollen – wir stehen Ihnen sehr gern mit Rat und Tat zur Seite. Ihr Anliegen ist unser Anliegen.