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ThieleGabriele Thiele
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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Alte Eheverträge neu geprüft

Familienrecht - 07.12.2016

Mit alten Eheverträgen ist es wie mit alten Testamenten: Gelegentlich sollte man überprüfen, ob die aufgenommenen Regelungen noch mit dem aktuellen Lebenssachverhalt übereinstimmen.

Bei Eheverträgen empfiehlt sich das zusätzlich, weil sich in der Vergangenheit die Rechtslage mehrfach geändert hat. Während früher Eheverträge praktisch keiner Kontrolle durch die Gerichte unterlagen, ist seit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Jahr 2004 bei einseitig belastenden Eheverträgen zu Ungunsten eines Partners äußerste Vorsicht geboten.

Besonders kritisch werden dabei Vereinbarungen bewertet, die in den sogenannten Kernbereich der Scheidungsfolgen eingreifen: Dazu gehören bestimmte Unterhaltskonstellationen und der Versorgungsausgleich - die Ausgleichung der Rentenansprüche bei der Ehescheidung. Auch durch die Unterhaltsreform im Jahr 2008 haben sich erhebliche Veränderungen ergeben, die es sinnvoll erscheinen lassen, vor diesem Zeitraum getroffene ehevertragliche Regelungen zu überprüfen.

Einmal geschlossene Eheverträge sind also keineswegs in Stein gemeißelt, man sollte sich dazu gelegentlich mit einem Spezialisten austauschen.