News

Altenteilsverträge und Heimunterbringung

News - 11.08.2001

Altenteilsverträge enthalten oft die Klausel, dass neben einem Wohnrecht auch "Hege- und Pflege in alten und kranken Tagen zu gewähren" ist. Was geschieht, wenn der Altenteiler die Wohnung verlässt und stationäre Pflege in einem Pflegeheim in Anspruch nehmen muss ? Wird der Schuldner des Altenteilsvertrages hierdurch von seiner Verpflichtung befreit ?

 

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in einem Urteil vom 6.6.2001 (2 A 2231/99) entschieden, dass der pflegebedürftige Altenteiler dann einen Anspruch auf eine Geldrente hat. Der Schuldner des Altenteilsvertrages erlangt dadurch, dass er von der Verpflichtung zur Überlassung der Wohnung und zu Dienstleistungen befreit wird, einen Vorteil.

Entsprechend dem Wert dieses Vorteils ist eine Geldrente zu zahlen. Das Verwaltungsgericht hat sein Urteil u. a. auf die Regelungen in §§ 15 Abs. 2 und 16 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB) gestützt.

 

Für den Anspruch kommt es nicht darauf an, aus welchem Grund der Altenteiler die Wohnung verlässt. Wenn der Schuldner des Altenteilsvertrags stirbt, richtet sich der Anspruch gegen dessen Erben.