Sebastian Staats
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für
Vergaberecht
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Die Corona-Pandemie stellt die Bau- und Immobilienwirtschaft vor große Herausforderungen. Nachweisliche Lieferschwierigkeiten verpflichten Auftragnehmer bei rechtzeitiger und verbindlicher Bestellung des Materials nicht nach Alternativen auf dem Weltmarkt zu suchen. Gleiches gilt für Arbeitskräfte: Wenn eigene Mitarbeiter oder die eines Nachunternehmers wegen Quarantäne etc. nachweislich ausfallen und deshalb die Baustelle nicht wie geplant besetzt werden kann, ist § 6 Abs. 2 Ziff. 1 c VOB/B („höhere Gewalt“) einschlägig und die Ausführungsfrist verlängert sich entsprechend.
Die mit dem Auftreten einer Pandemie einhergehenden rechtlichen Fragen der sogenannten „höheren Gewalt“ sind in der Rechtsprechung allerdings weitgehend ungeklärt. Auch zu den Rechtsfolgen liegt im bau- und ingenieurvertraglichen Bereich fast keinerlei Rechtsprechung vor. Es steht damit fest, dass zahlreiche - bislang kaum praktisch relevante - Streitfragen zwischen den Vertragsparteien entstehen werden, die gelöst werden müssen. Hinzu kommt, dass auch die Gerichte von den aktuellen Kontaktbeschränkungen betroffen sind. Die Präsenzarbeitszeiten der Gerichte sind bereits jetzt deutlich reduziert. Bereits länger anberaumte mündliche Verhandlungen in bereits laufenden Verfahren werden und sind aufgehoben. Der daraus absehbar resultierende Rückstau lässt eine zügige Bewältigung als äußerst unwahrscheinlich erscheinen.
Instrumente der Konfliktlösung werden daher absehbar außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit zu suchen sein. Im Bau- und Immobilienbereich sind dies Schiedsgerichte, die außergerichtliche Schlichtung oder die Mediation. Alle Verfahren zeichnen sich durch im Vergleich zu gerichtlicher Auseinandersetzung besondere Flexibilität und niedrigere Kosten aus.
Den Erlass des BMI vom 23.03.2020 Bauvertragliche Fragen in Bezug auf die Corona-Pandemie finden Sie hier:
Hier finden Sie einen Überblick SO-Bau der ARGE Baurecht:
arge-baurecht.com/baurecht-leistungen/schlichtung