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TüchelmannFred Tüchelmann
Rechtsanwalt
Steuerberater (§ 58 StBerG)
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachberater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
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Alterseinkünftegesetz

News - 11.03.2004

Im Jahre 2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Renten und Beamtenpensionen festgestellt. Die Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz tritt ab dem 01.01.2005 in Kraft.

Ab dem Jahre 2005 werden die gesetzlichen Renten schrittweise stärker besteuert. Der steuerpflichtige Anteil steigt auf einheitlich anfangs 50 % und wird sich dann pro Jahr um 2 %, später um 1 % erhöhen. Dies gilt sowohl für die heutigen Bestandsrenten als auch für die im Jahre 2005 hinzukommenden Neurenten. Im Jahre 2040 wird die volle nachgelagerte Besteuerung erreicht. Damit werden Beamte und Arbeitnehmer gleichmäßig besteuert. Im Gegenzug werden die Abzugsbeträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ab dem Jahre 2005 ansteigen und zu einem höheren Betrag als Sonderausgaben abzugsfähig sein.

Die Neuregelungen sind kompliziert und je nach Rentenart in der steuerlichen Beurteilung verschiedenartig. Dies gilt auch bei Abschluss von privaten Rentenversicherungen. Fragen Sie Ihren Steuerberater.