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EichhornDr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Altlastensanierung: Erweiterte Haftung durch Bundes-Bodenschutzgesetz

News - 05.11.1998

Am 1. März 1999 wird das neue Bundes-Bodenschutzgesetz in Kraft treten. Damit wird der Kreis der für eine Altlastensanierung Verantwortlichen gegenüber der bisherigen Rechtslage erheblich ausgedehnt werden. Verantwortlich ist nun auch der Gesamtrechtsnachfolger des Verursachers einer Altlast. Dies betrifft zum einen Erbfälle, zum anderen die Unternehmensnachfolge etwa durch Kauf oder Verschmelzung.

 

Eine weitere bedeutsame Neuerung ist die Haftung des früheren Eigentümers eines Grundstückes. Bislang war lediglich der Verursacher und der jeweils aktuelle Grundstückseigentümer zur Sanierung verpflichtet. Voraussetzung für die nun eingeführte Haftung auch des ehemaligen Eigentümers ist, daß er die Altlast positiv kannte oder zumindest hätte kennen müssen, wofür jedoch nach bisheriger Rechtsprechung bereits die Kenntnis gewerblicher Vornutzung reicht. Diese Regelung kann im Ergebnis zu einer Ewigkeitshaftung sämtlicher Zwischenerwerber eines belasteten Grundstückes führen.

 

Eine fachkundige Rechtsberatung zu den Möglichkeiten einer Haftungsbegrenzung für Altlasten ist unverzichtbar.