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Altschulden auf DDR-Grundstücken

News - 01.08.2003

War ein in der ehemaligen DDR belegenes Grundstück mit Altkrediten aus Vorwendezeit belastet, sind Ansprüche daraus mit der Vereinigung auf die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übergegangen. Dazu hat der Bundesgerichtshof in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls dann nicht Inhaberin der Altforderungen geworden sei, wenn der Grundeigentümer zum Zeitpunkt seiner Enteignung seinen Wohn- oder Geschäftssitz bereits außerhalb des Beitrittsgebietes hatte. Die Entscheidung kann weit reichende Auswirkungen haben. Wer zur Ablösung von DDR-Altforderungen Zahlungen an die KfW geleistet hat, sollte prüfen lassen, ob er die Zahlungen zurück fordern kann.