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OttDr. Hendrik Ott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Anlagerecht – Neue Dokumentationspflichten ab 01.01.2010

News - 12.09.2009

Ab dem 01.01.2010 gelten verschärfte Dokumentationspflichten, wenn ein Kreditinstitut einem Privatkunden den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien, Anleihen, Investmentfondsanteilen u. a. konkret empfiehlt (§ 34 Abs. 2 a Wertpapierhandelsgesetz). Über die Beratung hat das Kreditinstitut ein schriftliches Protokoll anzufertigen, das von dem Berater zu unterzeichnen ist. Dem Anleger ist unverzüglich nach Abschluss der Beratung und vor dem Geschäftsabschluss eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. Ein Geschäftsabschluss kann auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers jedoch bereits telefonisch bzw. vor Erhalt des Protokolls erfolgen, wenn der Berater dem Anleger das Recht einräumt, von dem auf der Beratung beruhenden Geschäftsabschluss innerhalb einer Woche nach Protokollzugang zurücktreten zu können, falls das Protokoll nicht richtig/nicht vollständig ist. Anleger müssen das Protokoll deshalb genau durchzusehen, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.