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Anpassung von Wertsicherungsklauseln in Miet- und Pachtverträgen

News - 11.06.2002

Zum Jahresbeginn 2003 wird die Berechnung einiger Verbraucherindizes, die nach der staatlichen Vereinigung an Bedeutung verloren haben, in der Statistik des Bundesamtes eingestellt.

Diese Preisindizes finden sich häufig in Wertsicherungsklauseln längerfristiger Miet- und Pachtverträge als Bezugsgröße für Mietanpassungen. Ihr künftiger Wegfall in der amtlichen Statistik führt nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit der Klausel. Vielmehr kann diese „Störung der Geschäftsgrundlage“ geheilt werden.

Wir empfehlen, zum Jahreswechsel 2002/03 betroffene Verträge anwaltlich überprüfen zu lassen, um sie gegebenenfalls umzustellen.