Dr. Hendrik Ott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für
Steuerrecht
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Das MoPeG hat mit Wirkung zum 01.01.2024 das Recht der Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, PartG) grundlegend geändert. Das neue Gesetzesrecht gilt unmittelbar dann, wenn der Gesellschaftsvertrag bislang nichts Abweichendes regelt. Gesellschafter sind damit kraft Gesetzes automatisch einer ungewollten neuen Rechtslage unterworfen. Beispiele:
Angesichts der „Zwangsbeglückung“ durch den Gesetzgeber dürften viele Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften aktuell nicht mehr passen. Die Gesellschafter sind gut beraten, ihre Gesellschaftsverträge zu überprüfen und ggfs. anzupassen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.