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UllrichDr. Steffen Ullrich
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Apothekenrecht – Apotheken dürfen Kunden Minirabatte einräumen

News - 11.03.2010

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer lange umstrittenen Grundsatzfrage entschieden, dass Apotheken mit Gutscheinen oder Geschenken von geringem Wert um Kunden werben dürfen (Urteil vom 09.09.2010, AZ: I ZR 193/07). Den zulässigen Wert hat der BGH offen gelassen. Ein Wettbewerbsverstoß sei bei Geschenken bis zu 1 € nicht anzunehmen, jedoch bei einem Wert von 5 € gegeben.

Die Begrenzung der Minirabatte rechtfertigt der BGH mit dem wettbewerbsrechtlichen Charakter des Deutschen Arzneimittelpreisrechts. Dieses gibt im Wesentlichen die Preise für Arzneimittel vor. Ob die Einschränkung auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt, konnte der BGH nicht abschließend entscheiden, da das Bundessozialgericht (BSG) sich zuvor gegen eine Bindung des Deutschen Arzneimittelpreisrechts für solche Arzneimittel ausgesprochen hatte. Diese Frage wird dem gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vorgelegt werden.