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Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag mit Widerrufsmöglichkeit?

News - 10.09.2002

Die Neufassung des Bürgerlichen Gesetzbuches durch das sogenannte Schuldrechtsmodernisierungsgesetz führt zu neuen ungeklärten Rechtsfragen. Im Arbeitsrecht wird derzeit diskutiert, ob der Arbeitnehmer bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages u. U. ein Widerrufsrecht hat, auf welches er ausdrücklich schriftlich hingewiesen werden muss (§§ 312, 355 BGB). Würde der Arbeitnehmer nicht entsprechend belehrt, erlischt das Widerrufsrecht nicht. Dies kann unter Umständen zu erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen. Wir empfehlen daher – zumindest bis zu einer Klärung dieser Frage durch das Bundesarbeitsgericht – Aufhebungsverträge nur nach anwaltlicher Beratung abzuschließen.