News

ConradyUlrich Conrady
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-554
Telefax: +49 (0) 531 28 20-425
conrady@appelhagen.de

Arbeitsrecht: Entgeltumwandlung - „Heureka“ ohne Anschubsen

News - 06.01.2014

Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil seiner Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet wird (§ 1a des Betriebsrentengesetzes).

 

Diese Entgeltumwandlung bedeutet gerade in kleineren Betrieben einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Es besteht auf der Arbeitgeberseite häufig „keine Neigung“, auf diesen Anspruch auch noch hinzuweisen. Bisher war jedoch unklar, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dies im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auf die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung hinweisen muss – und sich bei fehlendem Hinweis unter Umständen schadensersatzpflichtig macht.

 

Mit jüngst als Pressemitteilung veröffentlichtem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht Entwarnung gegeben. Ein Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer nicht auf sein Umwandlungsrecht hinweisen. Die Klage (Schadensersatz über immerhin 14.000,00 €) wurde abgewiesen (Urteil vom 21.01.2014, 3 AZR 807/11).