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ConradyUlrich Conrady
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht – Europäischer Jungbrunnen für Altersgrenzen

News - 04.06.2011

Manche Arbeitnehmer wollen über das Rentenalter hinaus arbeiten, da sie „papa ante portas“ fürchten oder müssen weiterarbeiten, weil die Rente zu mager ist. Ein Arbeitsverhältnis endet weder bei Erreichen des Rentenalters automatisch, noch durch den Bezug einer Altersrente. Zu Absicherung der Personalplanung sehen deshalb Arbeitsverträge und Tarifverträge regelmäßig die Beendigung des Arbeitsvertrages bei Erreichen des Rentenalters vor (Altersgrenze).

Die europarechtliche Wirksamkeit von Altersgrenzen war zuletzt sehr fraglich geworden. Der Europäische Gerichtshof hat die Europarechtskonformität solcher Regelungen nunmehr bestätigt (Urteil vom 12.10.2010, C-45/09, Rosenbladt).

Wirksam sind alle Altersgrenzen, die das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 67 Jahre) oder zu einem späteren Zeitpunkt beenden sollen. Die Wirksamkeit von Altersgrenzen zu einem früheren Zeitpunkt ist im Einzelfall zu prüfen.