Am 01.01.2012 tritt das Familienpflegezeitgesetz als verspätetes Weihnachtsgeschenk für Pflegende in Kraft. Mit diesem Gesetz haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zu einer Dauer von 2 Jahren die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden/Woche zu reduzieren, um für einen pflegebedürftigen Angehörigen sorgen zu können. Die finanzielle Absicherung des Arbeitnehmers erfolgt dabei durch den Auf- bzw. Abbau von Arbeitszeitkonten, vergleichbar dem Modell der Altersteilzeit.
Möglich sind der Aufbau eines positiven Arbeitszeitguthabens vor dem Beginn der Pflegephase (Vorpflegephase) und/oder der Abbau eines negativen Arbeitszeitguthabens nach der Pflegephase (Nachpflegephase). Im Falle eines negativen Arbeitszeitguthabens geht der Arbeitgeber in Vorleistung. Die Risiken des Arbeitgebers können in diesem Fall durch ein zinsloses Bundesdarlehen und eine Versicherung gemindert werden.
Die Familienpflegezeit wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber frei vereinbart. Während der Familienpflegezeit genießt der Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz.