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Arbeitsrecht: Kündigungsschutz durch Übergewicht?

News - 08.01.2014

Beim Europäischen Gerichtshof (C-354-13) wartet der Fall des Kindergärtners Karsten Kaltoft aus Billund (Dänemark) auf seine Entscheidung. Der hatte 2010 nach 15 Jahren seinen Job verloren, da weniger Kinder zu betreuen waren. Kaltoft hingegen fühlte sich auf Grund seines Gewichtes diskriminiert, das während der gesamten Zeit nie weniger als 160 kg (BMI 54) betragen hatte.

 

Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet und dürfte für viele Arbeitgeber in ganz Europa von Interesse sein. In seinem - für das Gericht nicht verbindlichen, aber erfahrungsgemäß richtungsweisenden - Gutachten hat der Generalanwalt eingeschätzt, dass bei einer sehr ausgeprägten Fettleibigkeit mit einem BMI von mehr als 40 eine Behinderung vorliegen könne. Diese verpflichte den Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung und gleichzeitig dazu, den Arbeitsplatz behindertengerecht einzurichten und notwendig technische Arbeitshilfen zur Verfügung zu stellen. Dabei komme es grundsätzlich auch nicht darauf an, ob die Fettleibigkeit durch falsche Ernährungsgewohnheiten selbst herbeigeführt ist. Wir werden weiter berichten.