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ConradyUlrich Conrady
Rechtsanwalt
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Arbeitsrecht – Tschüss Tarifeinheit oder: Bröckelnde Bastionen

News - 07.07.2010

Ein Betrieb, eine Gewerkschaft, ein Tarifvertrag - diese einfache Formel gilt nicht mehr.

Bisher ging das Bundesarbeitsgericht (BAG) davon aus, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag normativ gelten kann, also einer von mehreren Tarifverträgen den oder die anderen verdrängt.

Der zur Begründung dieses Ergebnisses herangezogene ungeschriebene Grundsatz der Tarifeinheit war stets umstritten. Das BAG hat jetzt aufgegeben (Pressemitteilung Nr. 46/10 des BAG vom 23.06.2010).

Dies bedeutet, dass z. B. ein Arbeitgeber der Metallindustrie künftig für seinen Betrieb sowohl mit der IG Metall als auch mit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) Tarifverträge abschließen kann. Die IG Metall-Tarifverträge gelten für alle Mitglieder der Gewerkschaft IG Metall, die CGM-Tarifverträge für alle Mitglieder der Gewerkschaft CGM.

Das bedeutet aber auch, dass jede nach ihrer Satzung zuständige Gewerkschaft einen Betrieb mit dem Ziel auf Abschluss eines Tarifvertrages bestreiken kann, auch wenn der Arbeitgeber bereits mit einer anderen Gewerkschaft einen Tarifvertrag geschlossen hat. Mit anderen Worten: Die Bastionen bröckeln.