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ConradyUlrich Conrady
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht – Urlaubsrecht oder: Jugend schützt vor Urlaub nicht

News - 05.09.2012

Eine Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter („je oller, desto doller“) ist altersdiskriminierend und unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung zum Urteil vom 20.03.2012, Az.: 9 AZR 529/10). Die Ungleichbehandlung kann, so das Bundesarbeitsgericht, nur durch eine Anpassung „nach oben“ beseitigt werden: Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Urlaub der höchsten Altersstufe!

 

Die Entscheidung betraf unmittelbar nur die Urlaubsregelung im Tarifvertrag für den öf-fentlichen Dienst (TVöD). Die Begründung ist jedoch so „fundamental“, dass alle tarif-lichen und einzelvertraglichen Urlaubsregelungen, die allein nach Alter staffeln, erfasst werden.

 

Für vergangene Kalenderjahre einschließlich 2011 (=Urlaubsjahre) können Arbeitnehmer allerdings aufgrund der gesetzlichen Verfallfrist regelmäßig keine (ergänzenden) Urlaubsansprüche mehr geltend machen. Für die Zukunft müssen die Arbeitsverträge der neuen Rechtslage angepasst werden. Soweit eine Staffelung des Urlaubs erfolgen soll, darf diese nicht mehr allein an das Lebensalter anknüpfen.

 

Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Urlaubsanspruch auch weiterhin nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt werden kann.