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ConradyUlrich Conrady
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht – Weihnachtsmänner sind Osterhasen

News - 12.09.2009

Weitgehend unbemerkt wurde mit Wirkung bereits zum 04.08.2009 § 5 des Betriebsverfassungsgesetzes geändert. Seit diesem Zeitpunkt „gelten“ Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in privatrechtlich organisierten Unternehmen tätig sind, als Arbeitnehmer. Dies betrifft vor allen Dingen Betriebe der öffentlichen Hand, die privatisiert wurden. In diesen Betrieben werden häufig Beamte als „Leihbeamte“ und Arbeitnehmer der öffentlichen Hand im Wege der Personalgestellung (weiter) beschäftigt.

Die genaue Reichweite dieser „Arbeitnehmerfiktion“ ist noch unklar. Fest steht jedoch, dass diese „neuen Arbeitnehmer“ wahlberechtigt sind und bei der Feststellung der Schwellenwerte (Größe des Betriebsrats/Anzahl der Freistellungen) voll zählen. Dies ist bei den anstehenden Betriebsratswahlen (März bis Mai 2010) zu berücksichtigen.