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MackDr. Martin Mack
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Arbeitszimmer: Kosten für Einrichtungsgegenstände absetzbar

News - 06.03.1998

Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können seit 1996 steuerlich in der Regel nur in Höhe einer Ausgabenpauschale in Höhe von DM 2.400,00 geltend gemacht werden. Nach bisheriger Ansicht der Finanzverwaltung sind die Aufwendungen für sämtliche Ausgaben bezüglich des Arbeitszimmers mit dem Höchstbetrag von DM 2.400,00 abgegolten.

 

Diese bisherige Handhabung hat der Bundesfinanzhof gekippt und entschieden, daß die Grenze von DM 2.400,00 beim Arbeitszimmer nicht auch für Arbeitsmittel/Ausstattung gilt. Es können Ausgaben für Schreibtisch, Bücherschrank, Regale, Stühle u. a. auch über die bisher eisern verteidigte DM 2.400,00-Grenze hinaus geltend gemacht werden.

 

Wird das Arbeitszimmer als "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betäti-gung" genutzt, was insbesondere der Fall ist, wenn nur zu Hause gearbeitet wird, können die Aufwendungen für das Arbeitszimmer in voller Höhe geltend gemacht werden.